PD Dr. med. habil. Sebastian Findeklee

Es gibt relativ wenige Spielerinnen, die während ihrer aktiven Karriere schwanger geworden sind und ein Kind bekommen haben. Dass es möglich ist, Leistungssport und Familiengründung miteinander zu vereinbaren, bewies u.a. Amanda Ilestedt, die für Arsenal London in der FA Women`s Super League sowie bei der Fußball -EM 2025 spielte und dabei ihr Kind stillte. Dass Mütter im Profifußball bis heute eine Ausnahmeerscheinung sind, liegt nicht nur daran, dass es eine enorme Herausforderung darstellt Mutterschaft und Profifußball unter einen Hut zu bringen, sondern auch daran, dass ein Mangel an verlässlichen Informationsquellen für Spielerinnen besteht. Ein Interview von Almuth Schult mit bild.de hat mich betroffen gemacht und dazu animiert, die folgenden Informationen im Internet bereit zu stellen, weil es mir bewusst gemacht hat, dass Unsicherheit und Unwissenheit bezüglich Schwangerschaft aufseiten der Spielerinnen und Vereine groß sind.
Das Mutterschutzgesetz regelt gesetzlich die Rahmenbedingungen der beruflichen Tätigkeit Schwangerer und legt die Mutterschutzfristen fest. Sein Ziel ist das Abwenden von Gefahren für die Schwangere und das ungeborene Kind. Folgende Tätigkeiten werden Schwangeren laut Mutterschutzgesetz untersagt:
Folgende Vorkehrungen muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber treffen:
Jede Arbeitgeberin oder jeder Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes vorhalten. Darunter versteht man eine Auflistung von Tätigkeiten, die während der Schwangerschaft gefahrlos, eingeschränkt oder nicht möglich sind (sogenannte Positivliste für Tätigkeiten, die gefahrlos möglich sind und Negativliste für Tätigkeiten, die nicht möglich sind). Zudem müssen Arbeitgebende der Schwangeren eine Vorstellung und Beratung bei der zuständigen Betriebsärztin oder dem zuständigen Betriebsarzt ermöglichen.
Folgende Rechte haben Schwangere während ihrer beruflichen Tätigkeit:
Erst im Januar 2021 hat die FIFA erstmals einheitliche Mutterschutzregelungen für den Profifußball eingeführt. Spielerinnen haben seitdem Anspruch auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. In dieser Zeit werden zwei Drittel des Gehalts weitergezahlt. Zudem besteht ein Schutz vor Kündigung während der Schwangerschaft. Spielerinnen müssen laut FIFA die Möglichkeit haben, nach der Elternzeit ins Team zurückzukehren.
Wichtig zu Wissen:
Auch die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.
Die oben gemäß Mutterschutzgesetz aufgeführten Rechte Schwangerer und Stillender sind an keine Verpflichtungen der Schwangeren oder Stillenden geknüpft. Keine Schwangere ist verpflichtet, die Schwangerschaft ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. Viele Schwangere, die weiterhin ihren Beruf uneingeschränkt ausüben möchten und sich dazu gesundheitlich in der Lage fühlen, informieren ihre Arbeitgeber(innen) nicht unmittelbar nach positivem Schwangerschaftstest, sondern erst im Verlauf der Schwangerschaft. Da man in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft noch nicht genau weiß, ob sich der Embryo weiterentwickelt, sagen die meisten Schwangeren erst nach 13 Wochen allen, dass sie schwanger sind. Dies gilt zumindest für gesunde Schwangere und normal verlaufende Schwangerschaften. Bei Risikoschwangerschaften ist es sinnvoll, die Arbeitgeber(innen) schon frühzeitig über eine bestehende Schwangerschaft zu informieren.
Eine Schwangerschaft dauert in der Regel 40 Wochen ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung. Somit liegt der Entbindungstermin (voraussichtlicher Entbindungstermin VET) 280 Tage nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung (entsprechend 40+0 Schwangerschaftswochen (SSW)). Allerdings kommen weniger als 5 % der Kinder am VET zur Welt. Die Schwangerschaft wird in drei Trimester gegliedert (1. Trimenon bis zur 13+0 SSW, 2. Trimenon von der 13+1 bis zur 27+0 SSW und 3. Trimenon ab der 27+1 SSW). Bis zur 11+0 SSW dauert die Embryonalperiode mit der Anlage aller Organe. Ab der 12. SSW spricht man schon von einem Fetus. Das Risiko für eine Fehlgeburt beträgt unter 35 Jahren etwa 15 % und zwischen 35 und 40 Jahren etwa 20-25 %. Über 40 steigt es deutlich an. Wenn es zu einer Fehlgeburt kommt, dann in über 99 % der Fälle im 1. Trimenon.
Der gesetzliche Mutterschutz beginnt mit 34+0 SSW, also sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin, und geht bis acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit sind berufliche Tätigkeiten grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme kann es geben, wenn die Schwangere die Weiterbeschäftigung ausdrücklich wünscht.
Da es keine Verpflichtung zur Mitteilung der Schwangerschaft gibt, ist es letztendlich die individuelle Entscheidung jeder Schwangeren, wann sie die Schwangerschaft bekannt gibt. Wenn du dich fit fühlst und gesund bist, kannst du zunächst weitertrainieren. Durch die hormonellen Veränderungen in der Frühschwangerschaft kann es zu Übelkeit bis hin zu wiederkehrendem Erbrechen, Müdigkeit, Kreislaufbeschwerden oder Brustspannen kommen. Jede Schwangerschaft verläuft aber individuell und manche Schwangeren merken (fast) gar nichts. Spätestens ab dem 2. Trimenon kommt es jedoch zu zunehmenden körperlichen Umstellungen, die ganz natürlich sind und vor allem das Herz-Kreislauf-System betreffen. Das Plasmavolumen, die Herzfrequenz und das Herzminutenvolumen steigen. Dies kann anfänglich zu Luftnot bei Belastung führen. Daher wäre aus medizinischer Sicht spätestens ab dem 2. Trimenon ein individueller Trainingsplan mit geringerer Intensität und regelmäßigen Pausen sowie deutlich reduziertem Krafttraining bei weiter erfolgendem Ausdauertraining zu empfehlen. Ab der zweiten Schwangerschaftshälfte wächst der Bauch deutlich. Daher sollte im Laufe des 2. Trimenons oder zu Beginn des 3. Trimenons ein betriebliches Beschäftigungsverbot laut §13 Mutterschutzgesetz durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber ausgesprochen werden. Sollte es medizinische Gründe geben, die eine weitere Berufstätigkeit während der Schwangerschaft ausschließen (z.B. drohende Fehl- oder Frühgeburt oder Erkrankungen, die durch die Schwangerschaft verschlechtert werden, z.B. ein Bluthochdruck), kann jede approbierte Ärztin/jeder approbierte Arzt während der gesamten Schwangerschaft ein medizinisches Beschäftigungsverbot laut §16 Mutterschutzgesetz aussprechen. Hierbei wird das partielle Beschäftigungsverbot (gilt nur für bestimmte Tätigkeiten oder eine bestimmte Dauer der beruflichen Tätigkeit, z.B. nicht mehr als 4 h täglich) vom kompletten Beschäftigungsverbot unterschieden. In der Praxis wird das Beschäftigungsverbot in der Regel von der die Schwangerschaft betreuenden Frauenärztin oder dem betreuenden Frauenarzt ausgesprochen.
Wichtig zu Wissen:
Während der Schwangerschaft besteht durch den erhöhten Estrogen-Spiegel im Blut ein erhöhtes Risiko für Bänder-Verletzungen. Dies sollte im individuellen Trainingsplan berücksichtigt werden.
Während des Mutterschutzes, also ab der 34+0 SSW bis acht Wochen nach der Geburt, zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Mutterschaftsgeld. Dieses beträgt maximal 13 € am Tag. Die Arbeitgeber(innen) zahlen jedoch einen Zuschuss, damit die Schwangeren das volle Nettoeinkommen in der gleichen Höhe wie vor Beginn des Mutterschutzes erhalten. Die private Krankenversicherung zahlt in der Regel kein Mutterschaftsgeld. Es kann jedoch beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eine einmalige Zahlung von bis zu 210 € für die gesamte Zeit des Mutterschutzes beantragt werden. Zusätzlich zu dieser Zahlung vom BAS erhalten privat versicherte Schwangere für die Zeit des Mutterschutzes einen Zuschuss der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, der dem Nettoarbeitsentgelt abzüglich 13 € pro Tag entspricht. Bei einem betrieblichen oder medizinischen Beschäftigungsverbot wird das volle Gehalt weitergezahlt. Die Zahlung übernimmt die Umlagekasse U2, die von den Berufsgenossenschaften und Krankenkassen finanziert wird und in die die Arbeitgeber(innen) einzahlen. Der Beitrag erhöht sich für die Arbeitgeber(innen) jedoch nicht, wenn sie eine angestellte Schwangere im Beschäftigungsverbot haben.
Ab der Geburt des Kindes wird für zwölf Monate das Elterngeld gezahlt. Es beträgt ca. 65 % des vorherigen Nettoeinkommens, jedoch maximal 1 800 €. Zudem wird es nur gezahlt, wenn beide Elternteile in den letzten zwölf Monaten nicht mehr als 175 000 € brutto und Alleinerziehende nicht mehr als 150 000 € brutto verdient haben. Die Einkommensgrenze wurde 2024 und 2025 abgesenkt. Das Elterngeld muss digital oder als Formular bei der Familienkasse des Landes des Hauptwohnsitzes unter Vorlage der Gehaltsbelege der letzten zwölf Monate beider Eltern beantragt werden. Zudem wird ab der Geburt des Kindes monatlich das Kindergeld gezahlt, wenn es vorher bei der Familienkasse digital oder schriftlich beantragt wurde. Es beträgt aktuell 255 €. Nach der Geburt gibt es zudem einen Kinderfreibetrag (dieser beträgt aktuell maximal 9 600 € für beide Eltern) und einen geringeren Beitrag zur Pflegeversicherung.
In der Medizin ist es generell kaum möglich pauschale Antworten zu geben, da jeder Mensch anders ist. Grundsätzlich gilt bis acht Wochen nach der Entbindung ein gesetzliches Verbot beruflicher und körperlich anstrengender Tätigkeiten. Dein Körper hat während Schwangerschaft und Geburt Höchstleistungen vollbracht. Das heißt auch, dass deinem Körper und insbesondere deinem Beckenboden sehr viel abverlangt wurde. Bereits nach der Entlassung aus der Geburtsklinik solltest du dir jeden Tag 10-20 min Zeit nehmen, um leichte Übungen für deinen Beckenboden zu machen. Diese Übungen kann dir deine Hebamme zeigen, die dich in den ersten zwölf Wochen nach der Geburt regelmäßig besucht.
Die ersten sechs bis acht Wochen nach der Geburt werden Wochenbett genannt. In dieser Zeit stellt sich der Körper wieder um und erreicht den Zustand vor der Schwangerschaft. Wochenbett heißt nicht, dass man sich die ganze Zeit im Bett aufhalten muss, aber starke körperliche Belastungen wie das Hebens schwerer Lasten sind tabu und du solltest die Zeit nutzen, um dich auszuruhen und dein Kind näher kennen zu lernen.
Hier ist auch noch eine Internetseite mit Anleitungen zu Übungen für den Beckenboden:
https://www.aok.de/pk/magazin/familie/geburt/wochenbett-und-rueckbildung-fit-werden-nach-der-geburt
Auch auf Youtube findet man gute Videos.
Mit Hilfe dieser Beckenbodengymnastik wird die Rückbildung der Gebärmutter gefördert und du senkst das Risiko dafür, im höheren Lebensalter eine Senkung der Beckenorgane oder einen unwillkürlichen Urinabgang bei Belastung zu erleiden.
Etwa drei bis sechs Monate nach der Geburt solltest du dann an einem Rückbildungskurs teilnahmen. Man geht davon aus, dass der Beckenboden sechs Monate nach der Geburt seine größte Fitness erreicht. Somit wäre ab ca. sechs Monate nach der Geburt wieder eine volle Belastung möglich. Mindestens bis zu dieser Zeit sollten aber regelmäßige Beckenbodenübungen erfolgen.
Wichtig zu Wissen:
Sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Betreuung durch eine Hebamme. Diese Unterstützung solltest du auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Die Hebamme beantwortet Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt, kann bei Schwangerschaftsbeschwerden Hilfe leisten, das Kind nach der Geburt messen und wiegen oder hilfreiche Tipps beim Stillen und der Ernährung des Säuglings geben. Zudem wissen Hebammen auch, wo Rückbildungskurse zusammen mit anderen jungen Müttern stattfinden und kann dich auch für einen Kurs in deiner Nähe anmelden. Auch die Teilnahme an einem Rückbildungskurs wird von den Krankenkassen bezahlt.
Auch wenn viele private Krankenversicherungen mit günstigen Tarifen und einer guten medizinischen Versorgung werben, so sollte bedacht werden, dass nur bei der gesetzlichen Krankenkasse Kinder kostenlos mit dem Elternteil mitversichert werden können.
Zunächst hoffe ich, dass die oben zusammengetragenen Informationen hilfreich sind und Sportlerinnen mit dem Wunsch ein Kind zu bekommen dazu ermutigen, ihren Herzenswunsch zu erfüllen. Sollten weitere medizinische oder grundlegende Fragen bestehen, können diese gerne an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden:
sebastian.findeklee@uni-saarland.de
Prinzipiell hängt es immer von den Menschen ab, die im jeweiligen Verein auf den Positionen sind. Die Trainerin bzw. der Trainer sollte ermutigen und einen individuellen Trainingsplan erstellen. Bei den Trainingszeiten sollten die Kita-Öffnungszeiten berücksichtigt werden (Kern-Öffnungszeiten in der Regel 8-16 Uhr, Randöffnungszeiten ca. 7-17 Uhr, in Großstädten zum Teil auch noch länger). Bei der Suche nach einem Kita-Platz sollte der Verein unterstützend zur Seite stehen und lokale Netzwerke nutzen. Es sollte für stillende Spielerinnen ein Stillzimmer auf dem Vereinsgelände geben. Ein soziales Netzwerk inklusive verständnisvoller Mitspielerinnen und unterstützendem Freundeskreis macht es zweifelsohne leichter in den Profifußball zurückzukehren.
Für die Zukunft ist es unabdingbar, dass der DFB für die Vereine verpflichtende Regelungen beschließt, um strukturelle Hürden für Spielerinnen mit Kinderwunsch abzubauen. Dazu zählen u.a. die folgenden Punkte:
Frauen im fertilen, also fruchtbaren, Alter, die kein hormonelles Verhütungsmittel anwenden und nicht schwanger sind, haben in der Regel einen wiederkehrenden hormonellen Zyklus, der meist um die 28 Tage dauert, Der erste Tag der Regelblutung ist der erste Tag des Zyklus. Wenn die Regelblutung alle vier Wochen kommt, liegt ein 28-tägiger Zyklus vor. Der Zyklus wird durch den Eisprung in der Mitte des Zyklus in zwei Hälften geteilt. Dies sind die erste Zyklushälfte (hier steigt der Estrogen-Spiegel im Blut kontinuierlich bis zum Eisprung an) und die zweite Zyklushälfte (hier sinkt der Estrogen-Spiegel wieder und der Progesteron-Spiegel steigt an).
Die hormonellen Veränderungen während des Menstruationszyklus bedingen ein unterschiedlich hohes Risiko für Verletzungen. Durch das vom Eierstock gebildete Estrogen kommt es zur vermehrten Bildung von Elastin im Körper. Elastin macht die Bänder im Bereich der Gelenke weicher, insbesondere an Knie- und Sprunggelenk. Somit besteht um den Eisprung herum (etwa 10-14 Tage nach dem ersten Tag der Regelblutung) ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Dies sollte beim Training berücksichtigt werden, z.B. indem vor Beginn des Trainings ein ausgedehntes Aufwärmen erfolgt und Maximalbelastung oder Überlastung unbedingt vermieden werden. Auch durch das Tragen geeigneter Schuhe sowie durch das Anlegen von Tapes oder mit Hilfe von Orthesen könnte in dieser Zyklusphase das Verletzungsrisiko reduziert werden. Gleichzeitig nimmt durch den Estrogen-Anstieg die Leistungsfähigkeit der Muskulatur zu.
Durch den Progesteron-Anstieg nach dem Eisprung erhöht sich die Körpertemperatur um ca. ein halbes Grad Celsius und die Atemfrequenz nimmt zu. Es kann leichter zu Kurzatmigkeit kommen und Muskelkraft sowie Ausdauer nehmen im Vergleich zur ersten Zyklushälfte etwas ab.
Ein weiterer gynäkologischer Aspekt im Leistungssport sind körperliche und seelische Veränderungen in der zweiten Zyklushälfte. Diese betreffen Frauen in unterschiedlicher Ausprägung. Mindestens jede fünfte Frau leidet jedoch unter einem Prämenstruellen Syndrom (PMS). Dabei kommt es nach dem Eisprung zu Brustspannen, Wassereinlagerungen, Übelkeit, Gereiztheit oder Müdigkeit. Nicht jedes Symptom muss auftreten und der Ausprägungsgrad eines PMS kann unterschiedlich sein. Treten in der zweiten Zyklushälfte ausgeprägte depressive Verstimmungen auf, spricht man von einem Prämenstruellen Dysphorischen Syndrom (PMDS). Die Behandlung von PMS und PMDS kann mit Hilfe von pflanzlichen Präparaten oder durch die Verordnung einer Gestagenpille erfolgen. Sehr selten muss auch ein Antidepressivum zum Einsatz kommen. PMS und PMDS sind auch ein Grund dafür, dass in der zweiten Zyklushälfte die körperliche Leistungsfähigkeit im Durchschnitt geringer ist als in der ersten.
Nicht vergessen werden sollte in diesem Zusammenhang, dass auch die Menstruation zu vielfältigen Beschwerden führen kann. Dies können krampfartige Unterbauchschmerzen (mindestens jede vierte Frau ist davon betroffen), eine verstärkte Regelblutung mit dem Risiko einer Blutarmut oder eine menstruationsabhängige Migräne mit starken einseitigen pulsierenden Kopfschmerzen mit oder ohne Aura in Form von Lichtblitzen oder Lähmungen sein.
Bei Regelschmerzen können Wärme (z.B. Wärmepackungen zum Umschnallen), eine Reduktion der körperlichen Belastung, krampflösende Medikamente wie N-Butylscopolamin oder hormonelle Verhütungsmittel helfen. Bei verstärkter Regelblutung helfen am effektivsten hormonelle Verhütungsmittel sowie prophylaktisch eine eisenreiche Ernährung und ggf. zusätzlich eine Einnahme von Eisentabletten. Bei einer menstruationsabhängigen Migräne ist neben klassischen Migränemedikamenten häufig die Einnahme einer Gestagenpille hilfreich.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Ausdauer und Kraft in der ersten Zyklushälfte (etwa vom Zyklustag 3 bis zum Zyklustag 14) am höchsten sind, wobei etwa ab dem 11. Zyklustag bis zum Eisprung das Risiko für Bänderverletzungen am höchsten ist. Es gibt zudem zahlreiche mit der Menstruation assoziierte Beschwerden. Daher sollten im Leistungssport flächendeckend individualisierte Trainingspläne Anwendung finden, die den Menstruationszyklus der Sportlerinnen berücksichtigen. Hormonelle Präparate sollten, wenn nötig, allerdings stets mit Bedacht und unter Berücksichtigung der Wirkungen und Nebenwirkungen, eingesetzt werden.

Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin am MVZ Göttingen und Fußball-Fan
PD Dr. med. habil. Sebastian Findeklee
Sturmbäume 3
37154 Northeim
05551 8595
Die folgenden Informationen basieren auf gründlicher Recherche der aktuellen Literatur und stellen in keiner Form eine Rechtsberatung dar.